Entgelt-Befreiung
Leistungsberechtigte nach dem Bundessozialhilfegesetz, nach dem Asylbewerber-leistungsgesetz sowie nach dem Sozialgesetzbuch,
Achtes Buch - Heim- und Pflegekinder, sind von dem Entgelt für die Ausleihe befreit.
Ebenso befreit sind Bezieher/-innen von Wohngeld zur Vermeidung von Hilfsbedürftigkeit.
Teilweise Befreiung
Für Familien mit drei oder mehr schulpflichtigen Kindern sollen für
jedes Kind nur 80% des von der jeweiligen Schule festgesetzten Entgelts für die Ausleihe erhoben werden.
Grundsätzlich ist in jedem Fall der Nachweis der Voraussetzungen für die Vergünstigung zu erbringen.
Weitere Informationen können dem Merk- & Informationsblatt zur Bücherausleihe entnommen werden.