Schulbücherausleihe


Welche Lernmittel werden ausgeliehen?
Alle Lernmittel, die bisher in die Lernmittelfreiheit einbezogen waren und die für eine Ausleihe geeignet sind, können von der Schule gegen ein Entgelt entliehen werden. Das sind im Wesentlichen alle Schulbücher. Mit Ausnahme von

sind für die Ausleihe nicht geeignet und deshalb mit Rücksprache der Lehrkraft selbst zu beschaffen.

Wie groß ist der Anteil von neuen Büchern?
An jede Schülerin und an jeden Schüler wird ein durchgemischter Lernmittelbestand ausgegeben, d. h. unter den ausgeliehenen Schulbüchern werden sowohl neuere als auch ältere Bücher sein.

Welche Verpflichtungen bestehen?
Die Bücher sind sofort auf Beschädigungen zu überprüfen und Beschädigungen müssen auch sofort gemeldet werden, damit man später dafür nicht haftbar gemacht wird. Alle Erziehungsberechtigten sowie die Schülerinnen und Schüler müssen darauf achten, dass in den Schulbüchern auch keine
angebracht werden.

Wer wird von dem Entgelt ganz oder teilweise befreit?
Leistungsberechtigte nach dem Bundessozialhilfegesetz, nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie nach dem Sozialgesetzbuch, Achtes Buch - Heim- und Pflegekinder, sind von dem Entgelt für die Ausleihe befreit. Ebenso Bezieher/-in von Wohngeld zur Vermeidung von Hilfsbedürftigkeit

Für Familien mit drei oder mehr schulpflichtigen Kindern sollen für jedes Kind nur 80% des von der jeweiligen Schule festgesetzten Entgelts für die Ausleihe erhoben werden. Grundsätzlich ist in jedem Fall der Nachweis der Voraussetzungen für die Vergünstigung zu erbringen.